Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfeleistungen zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.
Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfeleistungen zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.