Pflegebedürftigkeit u. -stufen

Die Pflegeversicherungsreform vom 01.07.08 - Einzelheiten

PflegeMit der Reform der Pflegeversicherung: ab 1. Juli sind höhere Leistungen für Pflegebedürftige, Entlastungen für pflegende Angehörige und strengere Kontrollen der Pflegeheime verbunden.
Leistungen in der ambulanten Pflege werden bis 2012 stufenweise angehoben – in der Pflegestufe 1 von 384 auf 450 Euro, Stufe 2 von 921 auf 1100 Euro und Stufe 3 von 1.432 auf 1.550 Euro.

Bei Demenz, Alzheimer oder geistiger Behinderung erhöhensich die ambulanten Leistungen von 460 auf bis zu 2.400 Euro im Jahr, auch für Menschen ohne Pflegestufe.

Arbeitnehmer können sich die Angehörigenpflege bis zu sechs Monate freistellen lassen (Jobgarantie ohne Bezahlung).

Wie gestaltet sich die finanzielle Ausstattung zukünftig?

Inhalt abgleichen