Auch wenn Ihnen keine Pflegestufe bewilligt wird, stehen Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen Hilfeleistungen zu, die der Sozialhilfeträger finanziert.
Wir beraten Sie umfassend und fundiert über die Leistungen, die Sie unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger beziehen können und stellen vermittelnd Kontakte her.
Leistungen der Sozialhilfeversicherung nach SGB XII
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