Leistungen der Pflegekasse nach SGB XI

Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben Versicherte, wenn Sie die Bedingungen zum Erhalt einer Pflegestufe erfüllen.Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, je nach Antrag des Versicherten, in Form von Geld- oder Sachleistung oder der Kombination der genannten Formen.

Zusätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Reihe weiterer  Hilfeformen wie

  • Urlaubs- / Verhinderungspflege
  • zusätzliche Betreuungsleistungen für Meschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz oder Allzheimer - Erkrankung)
  • Pflegeberatungsbesuche, bei ausschließlicher Pflege durch privat beschffte Pflegepersonen  

Näheres finden Sie in unserem Pflegewegweiser hier interner linkverweis