Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz haben Versicherte, wenn Sie die Bedingungen zum Erhalt einer Pflegestufe erfüllen.Die Pflegekasse übernimmt die Kosten, je nach Antrag des Versicherten, in Form von Geld- oder Sachleistung oder der Kombination der genannten Formen.
Zusätzlich hat der Versicherte die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Reihe weiterer Hilfeformen wie
- Urlaubs- / Verhinderungspflege
- zusätzliche Betreuungsleistungen für Meschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenz oder Allzheimer - Erkrankung)
- Pflegeberatungsbesuche, bei ausschließlicher Pflege durch privat beschffte Pflegepersonen
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