Krankenversicherte haben Anspruch auf Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Sie können diese auf ärztliche Verordnung beanspruchen,wenn dadurch eine sonst erforderliche Krankenhausbehandlung vermieden wird oder sie zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung erforderlich ist.
Die häusliche Krankenpflege beinhaltet mehrere Bereiche:
- Behandlungspflege wie z.B. Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengaben, Blutzuckerkontrollen
- und als Krankenhausvermeidungspflege
umfasst sie
- die vorgennante Behandlungspflege in Verbindung mit
- Grundpflege (z.B. Körperpflege, Ernährung) und
- hauswirtschaftlicher Versorgung
Wenden Sie sich zur Beantwortung Ihrer Fragen an Ihren Arzt oder gern auch an unseren Pflegedienst, um weitere Informationen zu erhalten.