Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Unsere Mitarbeiterinnen helfen Ihnen beim Erledigen Ihrer Hausarbeit, beim Reinigen der Wohnung und erbringen auch Einkaufshilfen für Sie.

In kleinem Umfang ist dies bei vorliegender Pflegebedürftigkeit über die Leistungen der Pflegeversicherung möglich.

Bei Erkrankung von Erziehenden mit Kindern bis zu 12 Jahren finanziert die Krankenkasse solche Hilfen während der Berufstätigkeit des Ehepartners.

Das Sozialamt tritt ein, wenn Ihre Einkommensverhältnisse entsprechend begrenzt sind und Sie deshalb die Leistungen nicht selbst bezahlen können.

Kommen Sie gern auf uns zu und fragen konkret nach!