Nicht selten überrascht es Betroffene und Angehörige: ein Sturz, ein Krankenhausaufenthalt und jemand ist nicht mehr, oder nur noch eingeschränkt, in der Lage, sich selbst zu versorgen.
Aber auch das zunehmende Alter bringt es oft mit sich, dass manches nicht mehr ohne unterstützende Hilfen geht.
In solche Situationen kommen wir mit unserem Angebot der häuslichen Pflegehilfe. Die Pflegeversicherung unterstützt die Finanzierbarkeit solcher Hilfen. In einem Leistungskatalog
sind alle Inhalte ersichtlich, die Sie wählen können. Dazu gehören z.B. Hilfen wie zur Körperpflege, bei der Mahlzeitenzubereitung oder beim Aufstehen und zu Bett Gehen.
Wenn Sie dies wünschen und Angehörige oder Bekannte Ihnen bei der Pflege behilflich sind, können wir die Leistungen so vereinbaren, dass Ihnen ein Anteil des Pflegegeldes verbleibt, es handelt sich dann um die Kombinationspflegeleistung.
Pflegen Sie Ihre Angehörigen ohne Hilfen durch einen Pflegedienst, so erhalten Sie das Pflegegeldleistung zu 100 %. Hier sieht der Gesetzgeber (verpflichtend) Pflegeberatungsbesuche vor, bei denen Sie die Möglichkeit haben, Fragen zu äußern und Ihnen mitunter Tipps und Hinweise zu Erleichterungen der Pflege gegeben werden können. Wir unterstützen Sie mit der Durchführung dieser, für Sie kostenfreien, Besuche! Wenden Sie sich gern zu Terminabsprachen an uns!
Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaubs- und/oder Verhinderungspflege: Sie wollen vielleicht etwas unternehmen, können aber Ihren zu pflegenden Angehörigen nicht allein lassen oder sind selbst erkrankt und benötigen vorübergehend Unterstützung bei der Betreuung Ihrer Angehörigen ?! - fragen Sie nach, wie sich eine solche Hilfe gestalten kann und in welchem Umfang wir Sie unterstützen können.
Ebenfalls erbringen wir zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 des Pflegeversicherungsgesetzes, für die Ihnen seit Inkrafttreten des Pflegereformgesetzes auf formlosen Antrag bis zu 200€ / Monat zur Inanspruchnahme der Hilfen von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt werden! Diese Gelder werden für Pflegekräfte zur Betreuung von Menschen mit erheblicher Einschränkung in Ihrer Alltagskompetenz bereitgestellt.
Sie haben hierdurch die Möglichkeit, stundenweise Abstand zu nehmen, von der schweren Aufgabe der Betreuung Ihrer Angehörigen - vielleicht ist es der Besuch eines Bekannten, denn Sie bisher nicht wahrnehmen konnten, weill sie die zu betreuende Person nicht mehr allein lassen können.
Wir erfüllen seit mehreren Jahren die von den Kostenträgern geforderten vertraglichen Bedingungen und sind berechtigt, diese Hilfen zu erbringen. Wir verfügen über entsprechend erfahrene Mitarbeiter, die Ihnen gern zur Seite stehen, wenn Sie sich Entlastung wünschen! Lassen Sie sich unverbindlich beraten und Ihre Fragen beantworten.