Wir führen für Sie die vom Arzt verordneten behandlungspflegerischen Maßnahmen der häuslichen Krankenpflege aus, wie z.B. Injektionen verabreichen, Wundverbände anlegen, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Medikamente verabreichen und dergleichen mehr.
Ziel aller Hilfen ist es, Ihnen so lang als möglich ein weitesgehend selbstbestimmtes Leben in Ihrer Häuslichkeit zu ermöglichen oder einen sonst erforderlichen Krankenhausaufenthalt zu vermeiden.
Häusliche Krankenpflege
Dies sind Leistungen der Krankenkasse nach SGB V. Sie beziehen sich auf
die Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten (§ 37 Abs.1 SGB V)
Dazu gehören die Hilfe bei der Körperpflege und zur Ernährung / Zubereitung des Essens sowie die erforderlichen und ärztlich verordneten medizinisch notwendigen Behandlungen, wie z.B. die Gabe von Injektionen, die Verabreichung von Medikamenten oder die Versorgung von Wunden.
Die Dauer dieser Leistungserbringung ist zeitlich begrenzt und gilt nur in akuten Krankheitssituationen / -verläufen als verordnungsfähig.
die Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung (§ 37 Abs.2 SGB V).
Diese Leistungen können auf Dauer notwendig sein. Dazu gehören alle medizinisch notwendigen Behandlungen, wie z.B. die Versorgung und Pflege von Wunden, die Gabe von Injektionen, das Legen von Dauerkathetern, Blutdruck- und Blutzuckerkontrollen, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (ab KompressionsklasseII).
Körperpflege und hauswirtschaftliche Leistungen sind hierin nicht mit enthalten. Dafür bedarf es,wenn es sich nicht, wie oben beschrieben um Akutsituationen, sondern um länger andauernde Hilfebedürftigkeit handelt, einer Antragstellung von Pflegeleistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz
!
Weitere Hinweise zu Häuslicher Krankenpflege finden Sie hier